„Bei uns ist eine. Der Rest ist in Ordnung.“
Was ein Betrieb sieht und was darunter liegt.
Ein Betrieb in Österreich, 140 Beschäftigte. In der Lohnverrechnung liegt ein Beschluss des Bezirksgerichts. Seither behält der Betrieb von einem Gehalt jeden Monat einen Teil ein und überweist ihn an einen Gläubiger. Die Lohnverrechnung kennt den Vorgang, die Geschäftsführung auch. Es ist der einzige Fall im Haus.
Fragt man den Geschäftsführer, wie es seinen Leuten mit dem Geld geht, ist die Antwort kurz.
Bei uns ist eine. Der Rest ist in Ordnung.
Diesen Satz hört man in Gesprächen mit Unternehmern dieser Größe immer wieder: eine Gehaltsexekution im Haus, vielleicht zwei, und die feste Überzeugung, dass es dabei bleibt. Diese Einschätzung ist kein Einzelfall, sie ist an der Tagesordnung. Der Satz beschreibt genau, was ein Arbeitgeber sehen kann. Dieser Bericht handelt von dem, was er nicht sehen kann.
Eine Gehaltsexekution steht am Ende einer Strecke, nicht am Anfang. Bevor ein Gericht anordnet, dass ein Arbeitgeber Teile des Lohns einbehält, braucht ein Gläubiger einen Exekutionstitel. Das ist etwa ein Urteil oder ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl, also eine Zahlungsaufforderung des Gerichts, gegen die kein Einspruch mehr möglich ist. Bis es so weit ist, sind Rechnungen offen geblieben, Fristen verstrichen und Mahnungen eingetroffen. Noch davor stand ein Haushalt, in dem das Geld am Monatsende nicht gereicht hat.
Wie lang diese Strecke sein kann, zeigt eine Zahl aus der Schweiz: 44 Prozent der Haushalte, die 2025 zum ersten Mal zu einer Schuldenberatung kamen, waren zu diesem Zeitpunkt schon mehr als fünf Jahre verschuldet. Von alldem erfährt der Betrieb meist lange nichts.
Dieser Bericht geht die Strecke deshalb in umgekehrter Richtung ab. Er beginnt an der Spitze, bei der einen Exekution, und geht dann Schicht für Schicht nach unten. Er stützt sich dabei auf amtliche Zahlen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz. Am Ende jeder Schicht steht dieselbe Frage: Wie viele wären das in einem Betrieb mit 140 Beschäftigten?
Quellen
- Dauer der Verschuldung
- Schuldenberatung Schweiz, Jahresstatistik 2025: Haushalte in Erstberatung, verschuldet 6 bis 10 Jahre (20 %) und über 10 Jahre (24 %).
- Szene
- Steht für viele Gespräche mit Unternehmern; Angaben zu einzelnen Betrieben sind weggelassen.
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