Die eine Exekution
Was in der Lohnverrechnung ankommt, wie oft das geschieht und warum ein Betrieb fast immer nur einen Teil davon sieht.
Bei einer Gehaltsexekution wird der Arbeitgeber zum Drittschuldner. So heißt im Exekutionsrecht, wer dem Schuldner selbst Geld schuldet, hier das Gehalt. Der Arbeitgeber behält den pfändbaren Teil des Gehalts ein und überweist ihn an den Gläubiger. Das österreichische Exekutionsrecht gibt der Gehaltsexekution Vorrang vor der Pfändung von Sachen. Liegt ein Exekutionstitel vor und hat die Person ein Einkommen, wird deshalb früh der Arbeitgeber angeschrieben. Für den Betrieb ist dieses Schreiben ein Verwaltungsvorgang. Für die betroffene Person ist es meist der Moment, in dem ihr privates Problem zum ersten Mal im Betrieb bekannt wird.
Wie oft das vorkommt
Statistik Austria hat im Auftrag des Sozialministeriums die Exekutionsdaten der Gerichte mit der Erwerbsstatistik verknüpft. Damit lässt sich für 2023 zeigen, wie oft unselbständig Beschäftigte betroffen sind, also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Das sind keine Randfälle: 2023 waren zwei Drittel aller Menschen mit einem Exekutionsverfahren erwerbstätig, rund die Hälfte unselbständig beschäftigt. Es sind auch keine Einmalfälle: 62,7 Prozent der Betroffenen von 2025 hatten schon in den drei Jahren davor ein Verfahren. Alle diese Zahlen sind Untergrenzen. Zum einen lässt sich nicht jedes Verfahren einer Person zuordnen. Zum anderen fehlen Exekutionen im Verwaltungsweg, etwa durch das Finanzamt, ganz.
Eine ist eher zu wenig
Umgerechnet auf einen Betrieb mit 140 Beschäftigten sind das rund vier Beschäftigte mit einem neuen Exekutionsverfahren pro Jahr. Je nachdem, wie viele Verfahren als Gehaltsexekution ankommen und wie viele Fälle die Statistik nicht erfasst, liegt der Wert zwischen drei und sieben. In Betrieben mit sehr vielen Angestellten oder sehr vielen Arbeiterinnen und Arbeitern reicht die Spanne von zwei bis zehn. Bei 200 Beschäftigten sind es rund sechs. Rein rechnerisch hätte ein Betrieb mit 140 Beschäftigten nur in etwa 9 Prozent der Jahre höchstens einen Fall. Allerdings kommt nicht jedes Verfahren als Gehaltsexekution in der Lohnverrechnung an; manche richten sich auf das Bankkonto. Dafür kommen Pfändungen durch Behörden hinzu, die in der Statistik fehlen.
Wer in einem Betrieb dieser Größe eine Gehaltsexekution sieht, sieht eher zu wenig als zu viel.
| Beschäftigte | 50 | 140 | 200 | 500 |
|---|---|---|---|---|
| Angestellte (1,8 %) | 1 | 3 | 4 | 9 |
| alle Beschäftigten (2,9 %) | 1 | 4 | 6 | 15 |
| Arbeiterinnen und Arbeiter (5,3 %) | 3 | 7 | 11 | 27 |
Was darunter liegt
Ein Exekutionsverfahren ist die Spitze des Eisbergs. Darunter liegen viel größere Gruppen, die kein Gericht zählt: Menschen, die mit ihrem Einkommen kaum auskommen, keine Reserve haben oder eine unerwartete Rechnung nicht zahlen könnten. Über diese Gruppen geben Erhebungen Auskunft, die Erwerbstätige gesondert ausweisen.
Rechnerische Werte für Beschäftigte beziehungsweise Erwerbstätige in Österreich aus verschiedenen Erhebungen. Die Gruppen überschneiden sich, sind aber nicht ineinander enthalten. Sie beschreiben auch keine Stufen, die jeder Mensch durchläuft.
Quellen
- Exekutionsverfahren
- Statistik Austria i. A. BMASGPK, „Übernahme und Analyse von Exekutionsdaten“, Abschlussbericht rev. 11/2025 (Tab. 42, S. 97; Untergrenzen S. 5, Tab. 7; Vorrang der Gehaltsexekution S. 18; Forderungsexekution in 76 % der Verfahren, Tab. 14/15); Tabellenband zum Bericht, Tab. 5.2; Tabellenband Exekutionsdaten 2025, Tab. 4.
- Fälle pro Betrieb
- Eigene Rechnung: Quote × Beschäftigte; Spanne 3–7 aus Anteil der Forderungsexekution und Lücken der Personenzuordnung, 2–10 zusätzlich mit Arbeiteranteil 10–70 %; Wahrscheinlichkeit unter Poisson-Annahme. Eine Statistik nur zu Gehaltsexekutionen gibt es in Österreich nicht.
- Eisberg
- Eurostat EU-SILC 2025 (ilc_mdsd01, ilc_sbjp03, Erwerbstätige); Statistik Austria, „So geht’s uns heute“, Welle 18, Tabellenband, Zeile „Erwerbstätig“.
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